Welche Möglichkeiten der Sprachförderung stehen Ihnen zur Verfügung?
Sobald Migranten und Flüchtlinge Leistungen vom Jobcenter erhalten, sind wir für die notwendige Sprachförderung zuständig.
Integrationskurse sowie berufsbezogene Sprachkurse des Bundesamtes für Migranten und Flüchtlinge (BAMF)
Ihre Integrationsfachkraft informiert Sie gerne über die Sprachförderangebote des BAMF, also über Integrationskurse und über die berufsbezogene Deutschsprachförderung.
Sie bekommen keine Leistungen des Jobcenters, sondern sind in Arbeit oder beziehen Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit?
Das Jobcenter Herzogtum Lauenburg kann nur leistungsberechtigte Personen zu Sprachförderangeboten beraten. Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen können Sie sich an Ihre zuständige Ansprechpartnerin bzw. zuständigen Ansprechpartner der Agentur für Arbeit wenden. Wenn Sie in Arbeit sind und weder Leistungen des Jobcenters noch Leistungen der Agentur für Arbeit erhalten, können Sie sich direkt auf der Homepage des BAMF oder einem Sprachkursträger Ihrer Wahl informieren.
Bei Fragen stehen Ihnen Ihre zuständigen Integrationsfachkräfte gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie dazu den Ihnen bekannten Kontaktweg, wie z.B. jobcenter.digital mit dem Postfachservice.
Achtung
Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit 01.01.2025 Veränderungen.
Für normale, nicht arbeitsplatzbezogene Berufssprachkurse (BSK) mit dem Sprachstandziel A2, B1, C1 und C2 werden bis auf Weiteres keine Teilnahmeberechtigungen ausgestellt.
Notwendige arbeitsplatzbezogene Sprachkurse (Job-BSK, Azubi-BSK, BSK für frühpädagogische Berufe, Anerkennungs-BSK, B2-BSK sowie B2-Wiederholungskurse) werden weiterhin angeboten.
Zusätzlich gibt es aber auch verschiedene kostenlose Angebote, die Sie zum Erwerb und Ausbau Ihrer Sprachkenntnisse nutzen können.
