Allgemeine Informationen
Was ist das Bürgergeld?
Das Bürgergeld (Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, SGB II) ist eine staatliche Sozialleistung, die die wirtschaftliche Existenz und damit den Lebensunterhalt von Menschen sichert, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.
Wer kann Bürgergeld erhalten?
Bürgergeld kann jeder erwerbsfähige und hilfebedürftige Mensch beantragen, der nicht ausreichend finanzielle Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich und zum Beispiel die eigene Familie zu sichern. Unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht.
Arbeitslosigkeit ist keine notwendige Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld.
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat:
- wer mindestens 15 Jahre alt ist,
- wer keine Altersrente bekommt, weil das Regelrentenalter (zwischen 65 und 67 Jahren) noch nicht erreicht wurde,
- wer erwerbsfähig ist, das heißt, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann,
- wer hilfebedürftig ist, das heißt, seinen Lebensunterhalt und den seines Haushaltes nicht selbst, zum Beispiel durch Einkommen, Ersparnisse oder andere Sozialleistungen sichern kann,
- wer in Deutschland lebt.
Für die Beantragung beim Jobcenter Herzogtum Lauenburg ist es erforderlich, dass Sie sich im Kreisgebiet Herzogtum Lauenburg aufhalten.
Wer hat keinen Anspruch auf Bürgergeld?
Keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) haben zum Beispiel:
- Personen, die Rente wegen Alters beziehen oder Anspruch darauf haben,
- Personen, die länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel einem Krankenhaus) untergebracht sind,
- Inhaftierte,
- Personen, die einen Asylantrag gestellt und keine Arbeitserlaubnis haben,
- EU-BürgerInnen, die zum Zwecke der Arbeitsuche eingereist sind und keinen Arbeitnehmerstatus besitzen,
- Personen, die nicht erwerbsfähig sind
