Sie haben Ihren Bescheid verlegt oder können ihn gerade nicht finden? Kein Problem, das Jobcenter hilft Ihnen auch hier gerne weiter.
Bitte setzen Sie sich mit uns über jobcenter.digital in Verbindung oder rufen Sie gerne im Servicecenter (Tel: 04542/855123) an. Wir übersenden Ihnen dann eine Zweitschrift des fehlenden Bescheides.
Ihrem Bescheid können Sie die Höhe und die Dauer Ihrer Leistungen entnehmen. Der Bescheid wird Ihnen automatisch mit Bewilligung Ihrer Leistungen per Post zu geschickt. Sollten Sie bereits die Onlinekommunikation für jobcenter.digital nutzen, erhalten Sie gleich nach Abschluss der Bearbeitung eine Mitteilung über ihr digitales Postfach. Der Bescheid ist jederzeit abrufbar.
Bestehen weiterhin Fragen zum Bescheid oder erscheinen Ihnen die Berechnungen nicht plausibel nehmen Sie gerne telefonischen Kontakt mit uns auf.
Liegt bei Ihnen eine Pfändung des Kontos vor, auf das die Leistungen Ihres Jobcenters überwiesen werden? Dann besteht für Sie Handlungsbedarf!
Sofern bei Ihnen eine Pfändung Ihres (Zahlungs-)Kontos vorliegt, auf das die Leistungen Ihres Jobcenters überwiesen werden, sollten Sie schnell Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (auch P-Konto genannt) umwandeln. Denn ein P-Konto bietet im Falle einer Kontopfändung einen unbürokratischen Schutz.
Wenn Sie Ihr Konto als P-Konto schützen lassen wollen, müssen Sie allerdings selbst aktiv werden. Sie können Ihr bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln. Das können Sie auch dann noch, wenn bei Ihrer Bank schon eine Kontopfändung vorliegt. Sie können auch ein neues Konto gleich als P-Konto einrichten (vergessen Sie dann bitte nicht, uns über die neue Bankverbindung zu informieren). In beiden Fällen müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Bank stellen.
Die Umstellung eines Kontos in ein P-Konto ist kostenlos.
Voraussetzung für den Schutz der vom Jobcenter auf Ihr P-Konto überwiesenen Leistungen ist allerdings, dass Sie Ihrer Bank eine Bescheinigung Ihres Jobcenters als Nachweis über den Leistungsbezug und die Höhe der Leistungen vorlegen.
Sprechen Sie uns daher bitte an, wenn Sie eine solche Bescheinigung benötigen.
Die Gültigkeitsdauer Ihrer Bescheinigung entspricht grundsätzlich der Ihres Bewilligungs-/ Änderungsbescheides.
Wenn Sie finanzielle Leistungen des Jobcenters erhalten, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (früher GEZ-Gebühren) stellen. Den Antrag stellen Sie bitte beim
ARD ZDF DEUTSCHLANDRADIO BEITRAGSSERVICE
50656 Köln
Service-Tel: 01806 999 555 10 Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr
Service-Fax: 01806 999 555 01
Hier können Sie auch den Antrag online stellen.
Dem Antrag ist die Bescheinigung für die Befreiung beizufügen. Diese finden Sie regelmäßig als letzte Seite Ihres Bewilligungsbescheides.
Sollte Ihnen diese Befreiungsbescheinigung nicht mehr vorliegen, wenden Sie sich bitte an unser Servicecenter (Tel: 04542/855 123).
