An wen wende ich mich für die Antragstellung?
Wenn Sie Bürgergeld oder Sozialgeld nach dem SGB II beziehen, stellen Sie Ihren BuT-Antrag- gerne online – bei uns im Jobcenter!
Das Team Bildung und Teilhabe des Jobcenters Herzogtum Lauenburg bearbeitet alle BuT-Anträge zentral in der Geschäftsstelle Mölln, Alt-Möllner-Str. 2.
Wenn Sie Fragen zu Bildung und Teilhabe haben, schreiben Sie uns online über jobcenter.digital eine Nachricht oder wenden Sie sich telefonisch an die im Schreiben des Jobcenters genannten Ansprechpersonen im Team Bildung und Teilhabe.
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, dannwenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Welche Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es und wie beantrage ich diese?
Für Kinder und Jugendliche, die im Leistungsbezug des Jobcenters stehen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe automatisch vom Grundantrag auf Bürgergeld umfasst.
Sie müssen uns nur sagen, was Ihr Kind braucht. Benutzen Sie dazu einfach das Formular „Bedarfsermittlungsbogen“. Für bestimmte Leistungen müssen zusätzlich Nachweise eingereicht werden, wie zum Beispiel die Rechnung des Sportvereins oder die Bescheinigung über den Schulausflug. Wenn Ihr Kind Nachhilfe braucht, müssen Sie einen gesonderten Antrag für Lernförderung zusammen mit einer Bestätigung der Schule bei uns einreichen.
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass eine Weitergewährung Ihrer BuT-Leistungen bei Vorliegen der Voraussetzungen erst nach Weiterbewilligung Ihres allgemeinen Leistungsantrages auf Bürgergeld erfolgt.
Gebühren für die Betreuung Ihres Kindes in einer KiTa oder durch eine Tagesmutter/-vater sind keine Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Für eine Befreiung oder eine Ermäßigung der Gebühren wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt oder Ihr Amt, bei dem Sie gemeldet sind.
Leistungsübersicht
Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine KiTa/Tagesmutter/-vater besuchen, werden die tatsächlichen Kosten mit Ausnahme des Taschengeldes übernommen. Eine Bestätigung der Schule/Tageseinrichtung ist erforderlich. Das Formular hierfür finden Sie unter Downloads.
Die Kosten werden als Geldleistung direkt an die Schule oder der Tageseinrichtung gezahlt.
Für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule werden für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen, die Kosten übernommen.
Diese Leistung wird als Gutschein gezahlt, den Sie in der Schule oder in der Tageseinrichtung abgeben müssen.
Zweimal im Jahr, jeweils zum 01.08 eines Jahres, wird ein zusätzlicher Geldbetrag in Höhe von 130,00 Euro und zum 1. Februar in Höhe von 65,00 Euro für Schulmaterialien ausgezahlt. Ab dem 15. Lebensjahr benötigen wir zusätzlich eine aktuelle Schulbescheinigung.
Die Auszahlung des Schulbedarfes erfolgt direkt an Sie.
Damit das Lernziel der Klassenstufe noch erreicht werden kann, können die Kosten für Lernförderung von Schülerinnen und Schüler übernommen werden. Zu den wesentlichen Lernzielen gehört jedoch nicht das Erreichen eines höherwertigen Schulabschlusses oder die Verbesserung des Notendurchschnitts. Auch darf der Grund des Lerndefizites darf jedoch nicht selbst verschuldet sein.
Möchten Sie Lernförderung beantragen, füllen Sie das Antragsformular aus und lassen Sie zusätzliche die Bestätigung von der Schule ausfüllen. Beide Unterlagen reichen Sie zusammen mit dem letzten Zeugnis Ihres Kindes bei uns ein. Bei Bewilligung erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung, mit dieser Ihr Lernförderanbieter die tatsächlich geleisteten Nachhilfestunden direkt mit uns abrechnet. Beide Formulare finden Sie unter Downloads.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1-10 bewilligt der Kreis eine kostenlose Schülerfahrkarte, wenn der Schulweg mehr als 2 Kilometer (1.-4. Klasse) oder mehr als 4 Kilometer (5.-10. Klasse) beträgt und der Schüler oder die Schülerin nicht im Schulort wohnt. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Verfahren „OLAV“ unter www.ticket-olav.de.
Alle Schüler und Schülerinnen von Klasse 1- 13, die keinen Anspruch auf eine vollfinanzierte Fahrkarte haben, können online über das OLAV-Verfahren ein teilfinanziertes Deutschland-Schulticket beantragen. Hierbei übernimmt der Kreis die Kosten von derzeit 20,00 Euro. Kosten darüber hinaus können Sie bei uns beantragen. Hierbei gelten ebenfalls die oben genannten Bestimmungen zum Wohnort und der Entfernung zur Schule Ihres Kindes. Den Vordruck finden Sie unter Downloads.
Die Auszahlung erfolgt als Geldleistung direkt an Sie.
Für Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können Leistungen in Höhe von pauschal 15 Euro monatlich übernommen werden. Hierzu zählen Angebote aus den Bereichen Sport und Spiel, Kultur und Geselligkeit, zum Beispiel in Sportvereinen und Musikschulen und die Teilnahme an Freizeiten. Eine Bestätigung des Vereins oder des Veranstalters ist erforderlich und im Downloadbereich zu finden.
Die tatsächlichen Kosten werden als Geldleistung direkt an den Anbieter gezahlt.

