Regelbedarfe (für erwerbsfähige Hilfebedürftige)

Die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts umfassen Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.

Regelbedarfe

Der Regelbedarf beträgt aktuell: 

563,00 Euro Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller mit minderjährigen Partner
506,00 Euro (Ehe-)Partner in Bedarfsgemeinschaft
451,00 Euro Kinder in Bedarfsgemeinschaft – Volljährige bis Vollendung des 25. Lebensjahres
471,00 Euro Kinder in Bedarfsgemeinschaft von 14 bis 17 Jahren
390,00 Euro Kinder in Bedarfsgemeinschaft von 6 bis 13 Jahren
357,00 Euro Kinder in Bedarfsgemeinschaft von 0 bis 5 Jahren

Sozialgeld (für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige)

Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter lebt. Dies gilt aber nur, wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben.

Neben den Regelbedarfen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Leistungen, wie Mehrbedarfe und Einmalige Leistungen