Der Regelbedarf beträgt aktuell:
| 563,00 Euro | Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller mit minderjährigen Partner |
| 506,00 Euro | (Ehe-)Partner in Bedarfsgemeinschaft |
| 451,00 Euro | Kinder in Bedarfsgemeinschaft – Volljährige bis Vollendung des 25. Lebensjahres |
| 471,00 Euro | Kinder in Bedarfsgemeinschaft von 14 bis 17 Jahren |
| 390,00 Euro | Kinder in Bedarfsgemeinschaft von 6 bis 13 Jahren |
| 357,00 Euro | Kinder in Bedarfsgemeinschaft von 0 bis 5 Jahren |
Sozialgeld (für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige)
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter lebt. Dies gilt aber nur, wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben.
Neben den Regelbedarfen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Leistungen, wie Mehrbedarfe und Einmalige Leistungen
