Was bedeutet angemessen?
Die Mietobergrenzen (Kaltmiete sowie Nebenkosten ohne Heizkosten) werden vom Kreis Herzogtum Lauenburg festgelegt und bei Bedarf regelmäßig angepasst. Zusätzlich können tatsächlich anfallende Heizkosten übernommen werden, wenn diese angemessen sind.
Die Höhe entnehmen Sie bitte der aktuellen Übersicht.
Ob die Unterkunftskosten für Ihre Wohnung im Kreis Herzogtum Lauenburg innerhalb der Mietobergrenzen liegen, können Sie unverbindlich mit unserem Mietkostenrechner überprüfen.
Die Angemessenheit der Heizkosten ist getrennt von der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft zu prüfen. Die im Mietvertrag oder vom Energieversorger festgelegten Beträge gelten als angemessen, soweit sie nicht Richtwerte überschreiten, die auf unwirtschaftliches Heizen hindeuten. Diese Richtwerte ergeben sich aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Faktoren, die die Heizkosten beeinflussen können.

Nebenkosten und Heizung
Wenn Sie bereits Leistungen nach den SGB II beziehen, reichen Sie bitte Ihre vollständige Betriebs- und Heizkostennachforderung ein. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass auch ein Guthaben anzuzeigen ist.
Die Abrechnungen werden in der Regel jährlich von Ihrem Vermieter bzw. Versorgungsunternehmen erstellt.
Haushaltsenergie (zum Beispiel Strom für Elektrogeräte und Licht) wird nicht extra berücksichtigt, sondern muss eigenständig aus dem Regelbedarf gezahlt werden.
Sie können die Dokumente einfach und schnell über jobcenter.digital hochladen und ihrem Jobcenter übersenden.