Umzug

Umzug

Bei einem geplanten Umzug ist viel zu beachten, damit Sie als Empfänger von Bürgergeld sicher sein können, dass anfallende Kosten auch von Ihrem zuständigen Jobcenter getragen werden.

Wenn Sie unter 25 Jahre sind, ist ein Auszug aus dem elterlichen Haushalt nur möglich, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Hierzu sprechen Sie bitte mit ihrem persönlichen Ansprechpartner der Jugendberufsagentur kurz JBA.

Mit unserem Mietkostenrechner  können Sie vorab unverbindlich prüfen, ob die Miete für Ihre neue Wohnung angemessen ist. Ist das Ergebnis positiv, sprechen Sie bitte mit einem Mietangebot oder dem nicht unterschriebenen Mietvertrag beim Jobcenter Herzogtum Lauenburg vor.

Sollten Sie außerhalb des Kreises Herzogtum Lauenburg eine neue Wohnung suchen, ist die Angemessenheit der neuen Mietkosten durch das zukünftig zuständige Jobcenter zu prüfen.

Soweit Sie Unterstützung für die Begleichung der Kautionsforderung oder Genossenschaftsanteile Ihres Vermieters benötigen, können Sie dieses in Ihrer persönlichen Vorsprache mit beantragen. Bitte beachten Sie, dass eine Übernahme grundsätzlich als Darlehen erfolgt, wenn der Umzug notwendig und die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind. Zur Tilgung Ihres Darlehens werden automatisch monatlich 5% von Ihrem Regelbedarf einbehalten. 

Im Weiteren wird geprüft, ob die Mietkaution beziehungsweise Genossenschaftsanteile aus eigenen Mitteln (Vermögen ec.) finanziert werden kann.

WICHTIG: Erfolgt ein Umzug ohne Absprache, kann die Übernahme weiterer Kosten (z.B. Kaution, Wohnungsbeschaffungskosten usw.) und die Anerkennung einer gegebenenfalls höheren Miete abgelehnt werden. 

Prüfung Mietangebot

Angaben zum Haushalt

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Miete laut Mietangebot

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